Ab Mitte/ Ende Oktober wird unser Lions Rosengarten-Adventskalender verkauft. Von dem beliebten Kalender werden 6.000 Stück aufgelegt.

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Ab Mitte/ Ende Oktober wird unser Lions Rosengarten-Adventskalender verkauft. Von dem beliebten Kalender werden 6.000 Stück aufgelegt.
Ab Mitte/ Ende Oktober wird jedes Jahr unser Lions Rosengarten-Adventskalender verkauft. Von dem beliebten Kalender werden 6.000 Stück aufgelegt. Er ist 33 × 47 cm groß und kostet nur 6,00 Euro. Das Motiv stammt vom Kinderbuch-Illustrator und Bildhauer Jonas Kötz von der Elbinsel Krautsand.
Viele Sponsoren aus der Region stiften mehr als 700 Preise im Wert von über 21.000 Euro. Etwa jeder neunte Kalender gewinnt! Es winken unter anderem verschiedene höherwertige Sachpreise, neben attraktiven Einkaufs- und Gastro-Gutscheinen sowie Eintrittskarten zu sehenswerten Lokationen in der Region.
Der Reinerlös kommt erneut Kindern und Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren, Sportvereinen und Schulen in der Region zugute. Insgesamt wurden mit allen bisherigen Kalendern mehr als 300.000 Euro gesammelt, die dorthin geflossen sind.
Der Adventskalender ist an vielen Orten unserer Region erhältlich (siehe Liste der Verkaufsstellen). Sie können ihn auch bestellen über die Mailadresse kalender@lions-rosengarten.de. Soweit machbar liefern wir die Kalender in der Region kostenfrei aus. Ansonsten berechnen wir für den Versand von bis zu 10 Kalendern eine Versandkostenpauschale von 8 Euro und von bis zu 50 Kalendern 13 Euro.
Die Gewinn-Nummern werden ab dem 1. Dezember täglich hier auf unserer Homepage bekannt gegeben. Außerdem werden sie regelmäßig im Nordheide Wochenblatt sowie im Elbe Geest Wochenblatt veröffentlicht.
Ihren Gewinn sollten Sie möglichst bis zum 31. Januar, spätestens jedoch bis zum 31. März des Folgejahres gegen Vorlage des Kalenders abholen in der Rechtsanwaltssozietät
KANZLEI AM MARKTPLATZ
Breite Straße 9 (2. OG im Volksbank-Haus), 21244 Buchholz
montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bis zum 31. März des Folgejahres nicht abgeholte Gewinne verfallen zugunsten des Ausspielzwecks.
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